2023 bot dem Schweizerischen Fussballverband mit dem Zuschlag für die UEFA Women’s EURO 2025 und der WM in Neuseeland und Australien einige Höhepunkte im Bereich des Frauenfussballs, der sich weiter stark entwickelt. Die Schwelle von 40‘000 Spielerinnen konnte erstmals überschritten werden. Die Statutenanpassung mit definierten Amtszeiten, Altersbeschränkungen und zwei zusätzlichen von Frauen zu besetzenden Posten im Zentralvorstand, war ein weiterer Meilenstein im SFV-Jahr 2023.

Dominique Blanc, Zentralpräsident

«Ich bin sehr stolz auf den Erfolg unserer Nationalteams, speziell auch auf unsere Nachwuchsteams. Das zeigt, dass wir insgesamt im Verband sehr gute Arbeit leisten.»

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Mit seinen drei Abteilungen Swiss Football League (SFL), Erste Liga (EL) und Amateur Liga (AL) ist er einer der mitgliederstärksten Sportverbände des Landes. Sitz des SFV ist Muri bei Bern.

Der Schweizerische Fussballverband, die nationale Vereinigung für Spitzen- und Breitenfussball, wahrt die Interessen des Schweizer Fussballs im In- und Ausland. Den nationalen Auswahlen, insbesondere den Schweizer A-Nationalteams, kommt dabei eine tragende Rolle zu. Der SFV nimmt seine Aufgaben zusammen mit den drei Abteilungen Swiss Football League, Erste Liga und Amateur Liga (mit ihren Regionalverbänden) sowie seinen fast 1400 Mitgliedvereinen wahr.

 

Abteilungen

Der Schweizerische Fussballverband als Dachorganisation repräsentiert über 330’000 lizenzierte Fussballerinnen und Fussballer, über 30’000 Trainerinnen und Trainer, über 4’500 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Damit ist der SFV einer der mitgliederstärksten und bedeutendsten Sportverbände der Schweiz.

Der SFV besteht aus drei Abteilungen:

  • Swiss Football League
  • Erste Liga
  • Amateur Liga

Die Klubs gehören jener Abteilung an, in der sie mit ihrem ersten Team die Meisterschaft bestreiten. Die Klubs der Swiss Football League gehören dem Nicht-Amateurfussball an.

 

Organe

Der SFV kann für die Erfüllung seiner Aufgaben, Rechte und Pflichten auf folgende Organe zurückgreifen:

  • Delegiertenversammlung
  • Zentralvorstand
  • Revisionsstelle
  • Kontroll- und Disziplinarkommission
  • Rekursgericht
  • Finanzkommission
Jahresbericht (S. 1–30) und Finanzbericht (S. 31–62) als PDF herunterladen